Über das Festival​

Was wir tun

Der Jugendfilmpreis Baden-Württemberg ist das wichtigste Filmfestival für alle Nachwuchsfilmemacher*innen in Baden-Württemberg bis 22 Jahre. Ob als Schulklasse, im Freundeskreis oder in Eigenproduktion: Alle Filmprojekte sind hier willkommen. Das Nachwuchsfilmfestival findet vom 7. bis 10. Dezember 2023 bereits zum 20. Mal statt. Es wird alljährlich parallel zum Landesfilmfestival, der Filmschau Baden-Württemberg, vom Filmbüro Baden-Württemberg veranstaltet, um einen direkten Kontakt und Austausch zwischen den Profis aus der Branche und dem Filmnachwuchs zu schaffen.

Bei der Filmschau BW treffen sich die Filmschaffenden des Landes und stellen ihre aktuellen Filmproduktionen vor. Es ist Publikumsfilmfestival, Netzwerktreffen und Weihnachtsfeier der Filmbranche zugleich.

Als die erste Anlaufstelle für junge Filminteressierte hat sich das Filmbüro Baden-Württemberg etabliert. Im Rahmen von ‘First Contact’ berät das Filmbüro die Jugendlichen, vermittelt Praktikumsplätze und hilft bei Bewerbungen. Workshops und Begegnungen der Jungfilmer und Jungfilmerinnen mit den Profis bieten Einblicke in die Filmbranche.

 
 

Unsere Preise und Partnerwettbewerbe

Bei der Preisverleihung werden Preise im Wert von 4.600 € in maximal 11 Kategorien verliehen.

Seit 2013 wird zudem die ‘Goldene Orange’ in Kooperation mit dem VVS verliehen, die seit 2022 mit 750 € dotiert ist.

Wer kann teilnehmen?

Interessierte Jugendliche und Teilnehmer*innen des Jugendfilmpreises können verschiedene Workshops rund um das Thema Medien- und Filmproduktion besuchen, mit Profis aus der Industrie ins Gespräch kommen, Informationen über Ausbildung, Studium und Berufe sammeln, in Workshops von der Erfahrung bekannter Medienprofis und Filmschaffenden profitieren und zu aktuellen Themen Filmanalyse vor Ort betreiben.

Schulbefreiung

Das Kultusministerium empfiehlt, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine zwingenden schulischen Gründe entgegenstehen.

Nach § 4 Abs. 5 der Schulbesuchsverordnung liegt die Entscheidung über eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler, die an einem Wettbewerb oder den Workshops zur Berufsorientierung teilnehmen möchten, bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, im Falle einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen der Schulleitung. Dort sollten die Erziehungsberechtigen bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst den Antrag auf Beurlaubung rechtzeitig schriftlich stellen.